Leider ist es so, dass kaum ein Patient seine Rechte wirklich kennt. Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtsgesetz in Kraft getreten. Die neuen Regelungen stärken die Rechte des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Patientenrechte sind nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630 a bis 630 h) aufgenommen worden. Das Patientenrechtsgesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten, wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtnahmerecht in Behandlungsunterlagen fest. Festgelegt wird, dass Patientinnen und Patienten über alles informiert und aufgeklärt werden müssen, was für die Behandlung wichtig ist. Dazu gehören sämtliche wesentliche Umstände der Behandlung, wie Diagnose, Folgen, Risiken und mögliche Alternativen der Behandlung. Die notwendigen Informationen beziehen sich nicht nur auf medizinische, sondern in bestimmten Fällen auch auf wirtschaftliche Aspekte der Behandlung. Bei Zweifeln über die Erstattung von Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Behandelnde den Patienten schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten informieren. Das gilt erst recht, wenn der Patient selbst die Kosten tragen muss.
Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärkt das Gesetz die Rechtsposition der Versicherten. Entscheidet eine Krankenkasse ohne hinreichende Begründung nicht innerhalb von drei, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf, Wochen über eine Leistung, können sich Versicherte die Leistung nach Ablauf dieser Frist selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist dann zur Erstattung dieser Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse wegen des besonderen Gutachtenverfahrens innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.
Kommt es zu einem Behandlungsfehler, müssen Kranken- und Pflegekassen künftige ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen.
Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst jetzt verpflichtend auch Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Opfer von Behandlungsfehlern geworden sein und nicht wissen, welche Rechte Sie bei Behandlungsfehlern haben, wie Sie diese durchsetzen und welche Unterstützung Sie erhalten können, so scheuen Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!
Source: Archiv Przytulla