Verkehrsrecht für Dortmund und Umgebung

 

Zu schnelles Fahren ist deutlich teurer geworden

 

Wer seit dem 9. November 2021 dabei erwischt wird, dass er zu schnell gefahren ist, muss deutlich mehr zahlen als früher. So hat sich der Bußgeldkatalog verändert:

 

Innerorts

  Bis 09.11.2021 Seit 09.11.2021
Geschwindigkeits-überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15€ 30 €
11 – 15 km/h 25 € 50 €
16 – 20 km/h 35 € 70 €
21 – 25 km/h 80 € 1 115 € 1
26 – 30 km/h 100 € 1 (1 Monat) 180 € 1 (1 Monat)
31 – 40 km/h 160 € 2 1 Monat 260 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 200 € 2 1 Monat 400 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 280 € 2 2 Monat 560 € 2 2 Monat
61 – 70 km/h 480 € 2 3 Monat 700 € 2 3 Monat
Mehr als 70 km/h 680 € 2 3 Monat 800 € 2 3 Monat

 

Außerorts

  Bis 09.11.2021 Seit 09.11.2021
Geschwindigkeits-überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 10 € 20 €
11 – 15 km/h 20 € 40 €
16 – 20 km/h 30 € 60 €
21 – 25 km/h 70 € 1 100 € 1
26 – 30 km/h 80 € 1 (1 Monat) 150 € 1 (1 Monat)
31 – 40 km/h 120 € 1 (1 Monat) 200 € 2 (1 Monat)
41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat 320 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 240 € 2 2 Monat 480 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 440 € 2 3 Monat 600 € 2 2 Monat
Mehr als 70 km/h 600 € 2 3 Monat 700 € 2 3 Monat

 

Werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, so werden 3 % der gemessenen Geschwindigkeit als Fehlertoleranz in Abzug gebracht. Bei Geschwindigkeiten unterhalb von 100 km/h werden stattdessen pauschal 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Erst danach wird dann die Höhe der Buße bestimmt.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die 26 km/h oder mehr betragen haben, wird ein Fahrverbot in der Regel nur dann verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal ein solcher Verstoß festgestellt wurde. Wir haben für die entsprechenden Geschwindigkeitsübertretungen die Dauer des Fahrverbots dann in Klammern gesetzt. Bei den oben dargestellten Fahrverbots lauern, die nicht in Klammern gesetzt wurden, reicht schon ein einmaliger Verstoß aus, um ein entsprechendes Fahrverbot zu erhalten.

 

 

Kai Riefenstahl

– Rechtsanwalt  –

Dortmund