Das Bundesarbeitsgericht versetzt ins Ausland!
Arbeitsrecht für Dortmund und Umgebung Das Bundesarbeitsgericht versetzt ins Ausland! Mit einer Entscheidung vom 30. November 2022 (5 AZR 336/21) hat das Bundesarbeitsgericht die Befugnisse der Arbeitgeber im Bereich des Weisungsrechts nach § 106 GewO sehr großzügig behandelt und aller Voraussicht nach neue Maßstäbe, die deutlich über den konkreten Einzelfall hinausgehen, gesetzt: 1. Der Sachverhalt Der Kläger war seit Januar 2018 bei der Beklagten als Pilot beschäftigt. Sein Stationierungsort war der Flughafen Nürnberg. Der Arbeitsvertrag sah vor, dass der Kläger auch an anderen Orten stationiert werden könne. Aufgrund der Entscheidung, den Standort Flughafen Nürnberg Ende März 2020