Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht2021-01-27T22:09:28+01:00

Arbeitsrecht

Unter Arbeitsrecht versteht man alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln oder auf sie einwirken; seien dies Normen zum Vertragsverhältnis beider Seiten oder Bestimmungen zur betrieblichen oder tarifvertraglichen Situation der Beteiligten. Dabei gibt es in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig kein einheitliches Gesetzbuch, in dem alle diese verschiedenen Fragen zusammenfassend geregelt werden. Diese Vielfalt an ganz unterschiedlichen Themen wird in einer großen Anzahl von Gesetzen behandelt, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Umlage einer Abfindung beim Kindesunterhalt

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.04.2012, XII ZR 66/10, entschieden, dass für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhalts für das minderjährige Kind maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt. Die Abfindung bleibt unterhaltsrechtlich unberücksichtigt, wenn der Pflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis eine neue Arbeitsstelle erlangt, die ihm ein vergleichbares Einkommen gewährleistet. Die Gleichstellung des Kindes- mit dem Ehegattenunterhalt ist damit zu be-gründen, dass Kinder noch keine eigene wirtschaftliche Lebensstellung erreicht haben und daher ihre Lebensstellung von dieser der Eltern ableiten. Source: Archiv Przytulla

12. Oktober, 2012|Arbeitsrecht, Rechtsnews|

Unterhaltsberechtigter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Chance auf einen sogenannten Minijob

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 18.01.2012, Aktenzeichen: XII ZR 178/09, entschieden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte, welcher einen Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit geltend macht, nicht nur die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern darüber hinaus auch dafür, dass er ebenfalls keine reale Chance auf eine geringfügige Beschäftigung und für eine Beschäftigung im Rahmen eines sogenannten Midi-Jobs hatte. Ihr Anwalt für Unterhaltsanspruch in Dortmund Fachanwalt für Arbeitsrecht

10. Juli, 2012|Arbeitsrecht, Rechtsnews|

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Fritz-Martin Przytulla LL.M.
Fritz-Martin Przytulla LL.M.Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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